Die Prüfungsordnung der SKG (Schweizerische Kynologische Gesellschaft) kennt zwei verschiedene Typen von Fährtenhundeprüfungen. Bei der FH97-Prüfung werden neben den Gegenständen auch die Ausführung bewertet, bei der (alten) FH-Prüfung wird nur der Erfolg bewertet also die Gegenstände. Es handelt sich bei beiden Varianten um Fremdfährten.
Ausarbeiten einer etwa 2km langen, 4 Stunden alten Fremdfährte mit mindestens drei beliebigen Richtungsänderungen, drei Gegenständen, wovon der letzte etwa 10cm tief unauffällig im Boden vergraben ist. Alle Geländeformen sind möglich. Der Abgang ist auf einer Geraden von etwa 10m, beidseitig markiert, zu suchen. Die Gegenstände sind aus verschiedenem Material, wovon einer aus Metall, Länge etwa 20cm.
| Bewertung | Bedingungen |
|---|---|
| Vorzüglich | alle drei Gegenstände |
| Sehr gut | letzter (vergrabener Gegenstand) mit einem weiteren Gegenstand auf der Fährte |
| Gut | zwei Gegenstände auf der Fährte; oder letzter (vergrabener) Gegenstand |
| Mangelhaft | ein Gegenstand auf der Fährte; ohne Gegenstand; Nichtbeendigung der Fährte innert 60 Minuten |
Bei dieser Variante gibt es drei verschiedene Klassen. Total können 100 Punkte erreicht werden, 80 Punkte für das Halten der Fährte und 20 Punkte für die Nasenarbeit. Ab 96 erhält man ein 'vorzüglich', ab 90 ein 'sehr gut', ab 80 ein 'gut', ab 70 ein 'befriedigend', ab 39 ein 'mangelhaft' und darunter 'ungenügend'. Die Gegenstände sind aus verschiedenen Materialien, und max. 10cm lang, 3cm breit und 1cm dick. Erlaubt sind Freifährte oder 10m Leine.
| Sparte | Länge | Anzahl Winkel | Anzahl Gegenstände | Alter der Fährte | Erlaubte Ausarbeitungszeit |
|---|---|---|---|---|---|
| FH97 I | 1000 Schritte | 1 rechtwinkliger, 2 spitze, 1 Bogen | 4 | 90 min. | 20 Minuten |
| FH97 II | 1500 Schritte | 3 rechtwinklige, 2 spitze, 1 Bogen | 5 | 120 min. | 30 Minuten |
| FH97 III | 2000 Schritte | 4 rechtwinklige, 2 spitze, 1 Bogen | 7 | 180 min. | 40 Minuten |